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Was ist eigentlich ein Arbeitsunfall?

Itzehoe, 24.11.2017

Vor einigen Wochen hat sich ein Kollege im Treppenhaus am Knie verletzt, vor einigen Tagen dann schnitt sich eine Kollegin heftig mit einem Messer.

Da kommt immer die Frage auf: Arbeitsunfall oder nicht? Theoretisch klingt das ganz einfach: Wer bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin verunglückt und sich verletzt, hat Anspruch auf medizinische Versorgung, Reha-Leistungen oder in härteren Fällen sogar auf eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung.

In der Praxis ist das aber gar nicht so einfach zu entscheiden – zuständig sind die Sozialgerichte. Und die kommen oft zu interessanten Urteilen.

Unsere Kollegen vom GDV haben da gerade einige interessante Beispiele zusammengetragen. Wir hier in der Redaktion der Itzehoer hatten viel Spaß beim Raten.

Also: Arbeitsunfall oder nicht? Ratet doch mal mit – die Auflösungen stehen weiter unten auf der Seite.

1. Miez, miez: Wo ist die Katze?

Ein Mann kommt von der Arbeit nach Hause und will dabei kurz nach seiner Katze sehen. Deshalb betritt er den nassen Rasen vor seinem Haus. Dabei stürzt er und verletzt sich an der Schulter.

2. Eingeschlafen und vom Stuhl gefallen: Der „Arbeitsunfall“ eines Beamten

Während der Dienstzeit fällt ein eingeschlafener Beamter vom Stuhl und bricht sich dabei die Nase.

3. Bierwandern

Drei Kolleginnen einer Anwaltskanzlei nehmen nach Feierabend an einer Bierwanderung teil, die von einem Sportverein organisiert wurde. Am Ende der Tour stürzt eine der Kolleginnen und verletzt sich am Unterarm.

4. Ski heil

Ein Versicherungsvertreter nimmt auf der Skipiste den Anruf eines Kunden entgegen. Sein Headset ist im Skihelm integriert, so dass er auch auf der schwarzen Piste telefonieren kann. Um die Sprecheinrichtung besser zu positionieren, nimmt er sich mit der Hand kurz selbst die Sicht - und stürzt schwer bei der Abfahrt.

5. Nächtlicher Toiletten-Sturz auf Dienstreise

Ein Ingenieur auf Dienstreise muss nachts mal raus. Beim Aufstehen bleibt er mit den Füßen am Bett hängen, stürzt und verletzt sich dabei.

6. Wasser holen im Home-Office

Ein Arbeitnehmer arbeitet zu Hause in seiner Dachgeschosswohnung. Zum Wasser holen steigt er eine Treppe hinunter und stürzt schwer.

7. Hund bringt Versicherungsvertreter zu Fall

Ein Versicherungsvertreter verlässt morgens das Haus und möchte sich, wie jeden Tag, von seinem Hund verabschieden. Ein Pfiff und sein Hund kommt prompt angerannt – jedoch so schnell, dass er den Vertreter umstößt. Die Folge: Knieverletzung.

8. Vorsicht bei fremden Kantinen!

Weil ihre Schule keine Kantine hat, geht eine Lehrerin in der Mittagspause in die Bank nebenan. Denn dort gibt es eine gute Kantine. Auf dem Rückweg stürzt sie im Treppenhaus des Bankgebäudes. Die Folge: Erhebliche Knieverletzungen.

9. Arbeitsunfall auf dem Sonntagsspaziergang - geht das?

Beim sonntäglichen Spazierengehen wird ein 60-jähriger Arbeitnehmer auf einem Zebrastreifen von einem Auto erfasst.

10. Chef anrufen? Versichert. Und das Gespräch mit der Ehefrau?

Ein Lagerarbeiter möchte seine Frau anrufen und geht dafür vor die Halle an die Laderampe. Nach dem Telefonat bleibt er an der Rampe hängen, verdreht sich das Knie. Die Folge: Kreuzbandriss.

Na – wie habt ihr entschieden? Nach Ansicht der Richter waren ganze zwei der eben geschilderten Fälle tatsächlich Arbeitsunfälle. Welche? Hier kommt die Auflösung:

Fall 1: 1. Miez, miez: Wo ist die Katze?

Urteil: Kein Arbeitsunfall! Katzensuche sei Privatsache und deshalb nicht gesetzlich versichert, entschied das Gericht (Aktenzeichen S 13 U 243/16).

Fall 2: Eingeschlafen und vom Stuhl gefallen

Urteil: Arbeitsunfall! Die Begründung des Gerichts überrascht: Die gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen, wenn ein Arbeitnehmer durch Überarbeitung einschläft und sich dabei verletzt (Quelle: SPON).

Fall 3:. Bierwandern

Urteil: Kein Arbeitsunfall! Die Bierwanderung sei keine Veranstaltung des Arbeitgebers gewesen. Nach Auffassung des hessischen Landessozialgerichts habe die Bierwanderung auch nicht dazu gedient, die „Betriebsverbundenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu fördern“ (Aktenzeichen: L 9 U 205/16).

Fall 4: Ski heil

Urteil: Kein Arbeitsunfall! Wer gleichzeitig einer privaten Tätigkeit, dem Skifahren, und einer beruflichen, dem Kundentelefonat, nachgeht, hat keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, urteilt das Landessozialgericht München (Aktenzeichen: L 17 U 409/14).

Fall 5: Nächtlicher Toiletten-Sturz auf Dienstreise

Urteil: Kein Arbeitsunfall! Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass der nächtliche Toilettengang in keinem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Ingenieur stehe (Aktenzeichen: S 31 U 427/14).

Fall 6: Wasser holen im Home-Office

Urteil: Kein Arbeitsunfall! Laut Bundessozialgericht könne man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen (Aktenzeichen B 2 U 5/15 R).

Fall 7: Hund bringt Versicherungsvertreter zu Fall

Urteil: Arbeitsunfall! Der Vertreter habe sich auf dem Weg zur Arbeit befunden, die Verabschiedung vom seinem Hund sei nur eine geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges gewesen (Aktenzeichen: L 6 U 12/12).

Fall 8: Vorsicht bei fremden Kantinen!

Urteil: Kein Arbeitsunfall! In der Mittagspause besteht gesetzlicher Versicherungsschutz für die Wege zu einer fremden Kantine, aber nicht in der Kantine selbst oder im Treppenhaus dahin (Aktenzeichen: L 8 U 1506/13).

Fall 9: Arbeitsunfall auf dem Sonntagsspaziergang - geht das?

Urteil: Arbeitsunfall! Der 60-Jährige befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls in Kur. Das Ziel: Der Mann wollte abnehmen durch den Spaziergang seinem Ziel ein Stückchen näher kommen. Das Sozialgericht Düsseldorf sah deshalb einen „inneren Zusammenhang zwischen der Kur und dem Spaziergang“ und wertete das als Arbeitsunfall (Aktenzeichen: S 6 U 545/14).

Fall 10: Chef anrufen? Versichert. Und das Gespräch mit der Ehefrau?

Urteil: Kein Arbeitsunfall! Privat ist privat, befand das hessische Landessozialgericht. Das gelte auch für Telefonate mit der Ehefrau, die Unfallfolgen sind damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt (Aktenzeichen: L 3 U 33/13).

Na – wie viele Fälle habt ihr richtig geraten? Übrigens: Egal, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert: Eine private Unfallvesicherung schützt immer. Bei bleibenden Folgen zahlt diese Versicherung einen Einmalbetrag – bei besonders schweren Folgen sogar eine lebenslange Unfallrente.

Foto: Pixabay/StockSnap

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Über den Autor

Jan Müller-Tischer

Seit 50 Jahren bin ich Itzehoer. 30 Jahre davon war ich als Reporter unterwegs. Erst bei der Zeitung, dann beim Radio und danach viele Jahre beim Fernsehen. Und jetzt bei den Itzehoer Versicherungen. Ganz was anderes? Nö - denn der Job ist immer der gleiche: Es geht darum, komplizierte Dinge schnell und einfach rüberzubringen.

Was macht eigentlich? Wie geht eigentlich? Wozu brauche ich eigentlich? Darüber blogge ich hier.