Wussten Sie, dass durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer in seiner beruflichen Laufbahn berufsunfähig wird?
„Berufsunfähigkeitsversicherung? Brauche ich nicht.“ Das ist leider die Denkweise vieler Menschen, die sich den Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) nicht bewusst sind.
Aber was bedeutet es überhaupt „berufsunfähig“ zu sein? Der Gesetzgeber definiert es erst einmal so:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Aber was bringt so eine Berufsunfähigkeit mit sich? Meist folgt durch die Berufsunfähigkeit eine hohe finanzielle Belastung durch beispielsweise medizinische Versorgung, Betreuung oder in sehr schlimmen Fällen auch Umbauten im eigenen Zuhause. Besonders schwerwiegend ist dies für junge Leute, die ein geringes Finanzpolster aufgebaut haben, Singles und Familien mit einem Alleinverdiener. Wer sich jetzt angesprochen fühlt und von seinem Einkommen abhängig ist, sollte also vorsorgen um seinen Lebensstandard auch im Eintrittsfall weiterführen zu können.
Hierfür eignet sich die BU, sie kann finanzielle Lücken schließen, die durch geringere Einkünfte entstehen, gerade da die gesetzliche Rentenversicherung in den letzten Jahren weiter gesunken ist.
Unabhängig vom ausgeübten Beruf kann die Berufsunfähigkeit jeden treffen: sei es im handwerklichen Sektor oder aber auch Arbeitnehmer, die nicht körperlich tätig sind und eher Krankheiten psychischer Natur erleiden.
Nervenkrankheiten sind mit circa 33 Prozent eine der häufigsten Ursachen für eine BU, gefolgt von Erkrankungen an Skelett und Bewegungsapparat (u.a. für Mobilität und Körperhaltung zuständig) mit fast 20 Prozent, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.
„In der aktuellen Corona-Pandemie seien vermehrt psychische Probleme als Ursache einer BU zu beobachten“ weiß Uwe Voß, Referatsleiter der Leistung/Risikoprüfung der Itzehoer Versicherungen.
Ganz so leicht ist es jedoch nicht eine BU-Versicherung abzuschließen, da dieser strengen Kriterien unterliegt. Erst einmal muss sich jeder vor Abschluss einer BU einer sogenannten Risikoprüfung des Versicherers unterziehen, welche sich meist auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung bezieht. Hierbei werden elementare Dinge abgefragt, wie beispielweise Vorerkrankungen, der ausgeübte Beruf und Hobbys.
Dem Versicherer ist es freigestellt, bestimmte Risiken - zum Beispiel ein geschädigtes Knie das schon häufiger Probleme verursacht hat - aus dem Vertrag auszuschließen.
Hat man erst eine BU ergattert, so verzeichnen deutsche Versicherer auf der GDV-Internetseite eine Leistungsquote von 80 Prozent. „Die Leistungsquote der Itzehoer ist gefühlt höher“, so Uwe Voß. Genaue Zahlen gibt es leider nicht.
Sollte ein Versicherungsfall eintreten, steht es dem Versicherer frei sich eine fachärztliche Beurteilung einzuholen. „In nur sechs Prozent der Fälle hatten die Unternehmen 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen“ schreibt die GDV. Zur Frage wie häufig die Itzehoer solche Gutachten anfordert sagt Uwe Voß: „Gerade jetzt während Corona ist es schwierig an diese neutralen Beurteilungen heranzukommen. Die Häufigkeit der angeforderten Gutachten lässt sich jedoch auch nicht pauschalisieren. Das variiert von Jahr zu Jahr.“