Neues Jahr, neue Verkehrsteilnehmer. Auch in 2021 haben wieder Fast-Volljährige die Chance, bereits sechs Monate vor ihrem 17. Geburtstag sich für das begleitete Fahren anzumelden und dann zügig nach der Führerscheinprüfung mit der Begleitperson im Auto die ersten Schritte auf der Straße zu unternehmen. Das empfiehlt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Wer das Begleitjahr voll ausschöpft, ist später nachweislich sicherer unterwegs. Die Unfallzahlen liegen 20 Prozent niedriger als bei denjenigen, die ihren Führerschein mit 18 Jahren machen.“
Um pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten, ist ein frühzeitiges Gespräch mit der Fahrschule empfehlenswert. Wer wenig Zeit hat, kann auch einen der oft angebotenen Intensivkurse nutzen – etwa während der Ferien oder vor Beginn einer Ausbildung. Vor der Anmeldung ist es wichtig, einen Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren sowie mit der Kfz-Versicherung Kontakt aufzunehmen. Wer Glück hat, muss keinen Zuschlag für die Mitbenutzung des Pkw durch einen jungen Fahrer zahlen.
Wichtig: Alle Begleiter für den jugendlichen Fahranfänger müssen namentlich genannt und der Versicherung mitgeteilt werden. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben: jeder Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein; sie oder er darf maximal einen Punkt in Flensburg haben. Anders als Fahrlehrer sind Begleiter nicht befugt, ins Fahrgeschehen einzugreifen. Der Fahrlehrerverband empfiehlt deswegen sogar, dass Begleiter hinten sitzen sollten.