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Fahrerflucht - und dann?

Itzehoe, 12.01.2018

Ein Beitrag von Kevin Köpke

Im Jahr 2017 wurden nach einem Bericht des schleswig-holsteinischen Zeitungsverlages allein in Schleswig-Holstein knapp 20.000 Strafanzeigen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgegeben. Dieser Wert entspricht einer Steigerung von 3,5% gegenüber dem Vorjahreswert und ist der höchste Wert seit 2006.

Auffällig ist, dass es hierbei nicht nur um schwere Unfälle geht, bei denen der Verursacher vielleicht einer hohen Strafe entgehen will, weil er beispielsweise betrunken gefahren ist. Oft handelt es sich schlicht um Parkrempler.

Die Gründe für die Unfälle mit einhergehender Unfallflucht sind vielfältig: Die Autos werden immer größer und sind gerade auf engen Parkplätzen schwer zu überblicken. Außerdem steigen die Schadenhöhen durch komplexe Reparaturverfahren und viele Sensoren immer weiter an. Ein weiterer Grund ist die Angst vor der Hochstufung und dem damit verbundenen Anstieg der Versicherungsbeiträge.

Doch dies muss nicht sein: So bietet die Itzehoer bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 € die Rückzahlung der Schadensumme nach vorausgegangener Regulierung an, damit die schadenfreien Jahre in der Haftpflichtversicherung erhalten bleiben. Außerdem haben Sie bei der Itzehoer die Möglichkeit, einen Rabattschutz in Ihren Vertrag einzuschließen. Dadurch bleibt der erste Schadenfall im Jahr rückstufungsfrei. Der Rabattschutz ist ebenfalls in der TOP-DRIVE-Deckung der Itzehoer enthalten.

Bleibt es denn unbemerkt, wenn ich mich schnell vom Unfallort entferne? Nein. Bisher lag die Aufklärungsquote der Polizei in Schleswig-Holstein in solchen Fällen bei rund 50%. Oft führen Zeugenaussagen zur Aufklärung der Fälle und seit Herbst 2017 hat die Polizei Schleswig-Holstein eine Spezialfolie in ihrem Werkzeugkoffer. Damit lassen sich mikroskopisch kleine Lackspuren sichern und auswerten. Die erste Testphase führte zu folgendem Ergebnis: Mit Hilfe der Folie wird schneller klar, wer verdächtig ist, ob die Tat vorgetäuscht war und wer den Schaden verursacht hat.

Fahrerflucht steht auch bei vermeintlich kleinen Park- und Bagatellschäden unter Strafe und führt meist zu einer empfindlichen Geldstrafe. Auch in der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer den Unfallflüchtigen bis zu einer Höhe von 2.500 € in Regress nehmen und die Schadenersatzzahlung zurück fordern, wenn der Unfallverursacher ermittelt wurde.

Umgekehrt eine Unfallflucht eines anderen Fahrers vorzutäuschen ist bei Kasko übrigens auch unnötig. Denn die Vollkasko-Versicherung zahlt auch, wenn man einen Schaden selbst verursacht hat.

Daher unser Appell: Steigen Sie bei Unsicherheiten lieber einmal öfter aus und vergewissern sich, ob etwas beschädigt worden ist. Selbst ganz kleine Spuren können einen relativ teuren Schaden darstellen. Sie sind haftpflichtversichert – der Geschädigte ist unter Umständen nicht kaskoversichert und müsste den Schaden somit aus dem privaten Portemonnaie beheben lassen.

Falls Sie einen Schaden verursacht haben, warten Sie auf den Geschädigten. Sobald Sie eine angemessene Zeit gewartet haben und niemand auftaucht, melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei, so dass diese sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen kann. Es genügt nicht, nur einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten zu hinterlassen.

Natürlich hilft uns eine schnelle Schadenmeldung, um die Regulierung für Sie in die Hand zu nehmen.

Wir sind für Sie da – gerade wenn mal etwas schiefgegangen ist!

Foto: pixabay/MichaelGaida

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Über den Autor

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