Zahme Kleintiere (dazu zählen unter anderem Katzen, Hamster, Wellensittiche und Co.) sind grundsätzlich über die private Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Allerdings gilt das nur für Schäden, die sie am Eigentum Dritter verursachen. Wenn Ihre Katze zum Beispiel den Freigang nutzt, um das neue Ledersofa der Nachbarn in deren Haus zu zerkratzen, ist das ebenso ein Fall für Ihre Haftpflicht, wie wenn dein Meerschweinchen die Designer-Handtasche anfrisst, die Ihr Besuch bei Ihnen im Flur abgestellt hatte.
Übrigens sind auch Schäden abgedeckt, die durch privat gehaltene Bienen verursacht werden. Gewerbliche Imker benötigen aber eine spezielle Versicherung.
Wenn Ihre Katze Ihr eigenes Sofa zerkratzt, ist das übrigens ein sogenannter Eigenschaden und ist weder von der Haftpflicht- noch von der Hausratversicherung abgedeckt. Letztere greift nur bei Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel verursacht werden. Und auch, wenn Ihre Katze vielleicht manchmal einem Wirbelsturm gleichkommt – sie ist und bleibt eben ein Haustier. Dasselbe gilt, wenn es Ihre eigene Designer-Handtasche ist, die Ihrem Meerschweinchen besonders gut schmeckt.
Achtung: Ausgenommen von der privaten Haftpflichtversicherung größere Kleintiere wie Ziegen, Schweine oder Schafe. Sie gelten als Nutztiere und müssen deshalb separat versichert werden.
Ebenso ausgenommen sind alle Reittiere (also Pferde und Co.) und Hunde. Für sie müssen eigene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden und zwar unabhängig von ihrer Größe – dies gilt also sowohl für den Bernhardiner als auch für den Rehpinscher.