Klein ist er, unscheinbar und trotzdem soll er Leben retten: Der Rauchmelder in meiner Wohnung. Zum Jahreswechsel wollte ich mit Freunden Raclette essen. Da dabei ja meist etwas Fleisch auf der Grillplatte anbrennt, wollte ich lieber den Rauchmelder zeitweise abbauen. Schließlich sollten die Nachbarn nicht vom Sofa aufgeschreckt werden, wenn der Lebensretter an der Decke auslöst. Und natürlich isst es sich auch entspannter, wenn nicht ein schrilles Pfeifen von der Decke ertönt. Also mit einer Leiter hinauf. Noch schnell die Testtaste drücken, bevor das Gerät vorrübergehend im Regal landet. Doch statt schrillem Piepsen folgt Stille. Komisch. Schnell hole ich das Gerät aus seiner Halterung und probiere es noch einmal. Es bleibt ruhig.
Der Rauchmelder ist also defekt. Wann den wohl zuletzt jemand überprüft hat? Je nach Bundesland sind übrigens der Bewohner beziehungsweise Mieter und der Eigentümer dazu verpflichtet, die Geräte regelmäßig zu warten. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer verantwortlich. Hier in Schleswig-Holstein ist die Regelung nicht so ganz eindeutig. Denn der Bewohner ist dafür zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Glücklicherweise ist so eine Rauchmelderwartung gar nicht so kompliziert und es schadet natürlich nicht, diese regelmäßig zu überprüfen.
Mindestens einmal im Jahr sollen die Geräte angeschaut werden. Dabei gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Verschmutzungen müssen entfernt werden - Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Raucheindringöffnungen frei von Hausstaub und Spinnenweben sind, denn nur so können diese einwandfrei funktionieren. Zur Säuberung unbedingt die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachten, da das Gerät etwa durch eine zu große Saugstärke kaputt gemacht werden kann.
- Sichtkontrolle - Ist das Gehäuse noch intakt? Außerdem sollte hierbei geschaut werden, ob die Umgebung von 50 Zentimetern des Geräts frei ist, denn versperren Möbel oder andere Gegenstände den Rauchwarnmelder, kann der Signaleingeber Rauch erst verspätet aufnehmen. Das können im Ernstfall wichtige Minuten sein, um die Wohnung sicher verlassen zu können.
- Funktionstest - Mit der Testtaste sollte nun ausprobiert werden, ob das Gerät auslöst. Wenn kein Signal ertönt sollten, wenn der Rauchmelder austauschbare Batterien hat, diese ausgewechselt werden. Bei Meldern mit 10-Jahres-Batterien sollte der Melder direkt ersetzt werden.
Je nach Modell sollten Rauchmelder übrigens spätestens nach zehn bis zwölf Jahren ausgetauscht werden. Mein Rauchmelder gab auch nach einer schnellen Reinigung keinen Pieps von sich. Schließlich wurde er vom Hausmeister ausgetauscht, denn der Eigentümer ist für die Installation zuständig. Nun kann ich wieder beruhigt schlafen, denn weder Rauch noch Hitze wecken Menschen. Da Brandrauch nach oben steigt, erreicht er jedoch frühzeitig den Rauchmelder, der dann Alarm schlägt.