Rund 82,5 Millionen Menschen leben in Deutschland. Nicht alle von ihnen haben einen Führerschein und trotzdem gab es 2017 in Deutschland 116,5 Millionen Kraftfahrzeugversicherungen. Das sind 1,4 Versicherungen pro Einwohner. Laut einer Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind davon 57,1 Prozent Haftpflicht versichert, 25,8 Prozent Vollkasko und 17,1 Prozent Teilkasko. Doch was sind eigentlich die Unterschiede zwischen den Versicherungsarten?
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie das Wort „Pflicht“ schon impliziert, gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Versicherte einen Unfall verursacht und dadurch Dritte schädigt, werden diese Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt bei Sachschäden 1.220.000 Euro, bei Personenschäden 7.500.000 Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Das klingt zunächst nach viel Geld, schließt jedoch etwa nach einem Unfall mit einer Person auch Folgekosten wie etwa die Reha nach einer Verletzung mit ein. Bei den Itzehoer Versicherungen kann zudem eine Haftpflichtdeckung von bis zu 100.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je nach Wahl bis maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person) sowie Deckung bis 5.000.000 Euro für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz vereinbart werden.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung dahingegen kümmert sich um den Werterhalt des versicherten Kfz. Sie ist, sowohl als Teilkaskoversicherung, als auch Vollkaskoversicherung, eine freiwillige Zusatzversicherung. Übrigens: Der Begriff Kasko wird aus dem Spanischen abgeleitet, wo „casco“ unter anderem Schiffsrumpf bedeutet. Die Versicherung für das „Fahrzeug“ wurde nämlich früher bereits vor der Entwicklung des Kfz für Schiffe ohne Ladung und ohne Technik abgeschlossen. In Deutschland wird zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge unterschieden.
Bei der Teilkasko werden je nach Tarif Schäden am eigenen Fahrzeug durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung und Lawinen (bei der Itzehoer im Tarif „Komplett“ abgedeckt). Die Teilkasko-Grunddeckung schließt auch Glasbruch oder Kurzschluss an der Verkabelung mit ein. Die Tarife „Komplett“ und „Top Drive“ decken zudem auch Schäden durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren und Vulkanausbruch. Auch Schäden durch Feuer, Explosion, Diebstahl oder Zusammenstößen mit Haarwild werden in der Teilkasko übernommen, in dem Tarif „Top Drive“ auch Zusammenstöße mit Tieren jeglicher Art. Wer die Tarife Komplett oder Tarif Top Drive abschließt, ist zudem auch gegen Schäden durch Tierbiss abgesichert.
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Sie greift zusätzlich zu den Punkten aus der Teilkasko auch bei jeglichen Verkehrsunfällen und Schäden, die durch Vandalismus entstehen.
Grafik: positionen #3_2018, GDV