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Mofa, Moped und Roller

Wichtige Information zum Wechsel Ihres Versicherungskennzeichens

Zum 1. März 2024 dürfen Mofas, Mopeds und Roller nur noch mit blauem Kennzeichen auf den Straßen fahren. Wer das ignoriert, hat keinen Schutz durch eine Haftpflicht – und macht sich strafbar.

Wichtig: Planen Sie zum Wechsel Ihres Versicherungskennzeichens zwei Werktage Vorlaufzeit ein.

Damit Sie Ihr neues Kennzeichen pünktlich zum 1. März 2024 erhalten, ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Vertrauensfrau bzw. Ihrem Vertrauensmann zu vereinbaren. Dort können Sie Ihr Kennzeichen bestellen und erhalten es innerhalb von zwei Werktagen per Post als selbstklebende Plakette, die Sie ganz einfach auf der Trägerplatte Ihres Fahrzeugs befestigen können. Den entsprechenden Versicherungsschein senden wir Ihnen zeitgleich mit getrennter Post zu.

Jetzt online abschließen

Sollten Sie einen Besuch in Ihrer Agentur nicht einrichten können, haben Sie auch die Möglichkeit, die Versicherungsplakette direkt online selbst zu bestellen.

Besuchen Sie dafür die Website Ihrer Vertrauensfrau bzw. Ihres Vertrauensmanns und wählen Sie den Mofa-Tarifrechner aus.

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oder

Versicherungspflicht für Mofas, Mopeds und Roller

Mofas, Mopeds und Roller gelten als Kraftfahrzeug und sind somit kein Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung. Sie sind versicherungspflichtig und der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette.

Im Gegensatz zu Pkw und Lkw brauchen Mofas, Mopeds und Roller auf öffentlichen Straßen keine Zulassung. Hier reichen eine Betriebserlaubnis und das Versicherungskennzeichen. Es wechselt jährlich zwischen Grün, Blau und Schwarz.

Die Versicherungsplakette gilt für alle Leichtkraftfahrzeuge mit Betriebserlaubnis und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Dazu zählen

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Leichte Quads mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Haftpflicht

z.B.
31,18 €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: COMFORT DRIVE

- Verkehrsjahr 2024/2025 vom 01.07.2024 bis 28.02.2025

- Fahrer ab 23 Jahre

- Zahlungsperiode: einmalig per SEPA-Lastschrift

- Kfz-Haftpflicht

Weitere Beiträge für Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller, leichte Quads und Segways mit Versicherungskennzeichen, für Leichtmofas bis 20 km/h und Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotor) sowie Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h können Sie individuell bei Ihren Vertrauensleuten vor Ort anfragen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Mofa?

Das Wort Mofa setzt sich aus den Wörtern Motorrad und Fahrrad zusammen und beschreibt somit ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor. Mit diesem wird eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h erreicht. Mofas benötigen auf öffentlichen Straßen keine Zulassung, jedoch eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen.

Was ist ein Moped?

Das Wort Moped setzt sich aus den Wörtern Motorrad und Pedale zusammen. Es ist kleiner als ein Motorrad und hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Mopeds benötigen auf öffentlichen Straßen keine Zulassung, jedoch eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen.

Welche Fahrzeuge benötigen das „Mofakennzeichen“?

Das Mofakennzeichen gilt nicht nur für Mofas, sondern für alle Leichtkraftfahrzeuge mit Betriebserlaubnis und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dies sind zum Beispiel Mopeds, Motorroller, Quads und Trikes.

Ebenso gilt es für Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h und motorisierte Krankenfahrstühle.