Versichert sind durch die Jagd-Haftpflicht die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen Ihrer erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen.
Im Schadenfall prüft die Itzehoer,ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzansprüche begleicht die Itzehoer für Sie, unberechtigte Schadenersatzansprüche werden für Sie abgewehrt. Damit genießen Sie einen passiven Rechtsschutz.
Mitversichert sind beispielsweise Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts sowie Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd.
Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch bis zu zwei Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd oder Risiken aus einem kleinen Wasserfahrzeug als Halter oder Eigentümer ein. Auslandsschäden sind mitversichert auch für die Inanspruchnahme als Halter oder Führer von Jagdhunden.
Haftpflichtansprüche aus Wildschäden sind nicht versichert. Ebenso wenig Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für spezielle Fragen zu Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe stehen Ihnen unsere Vertrauensleute jederzeit zur Verfügung.