Rentenrechtliche Zeiten sind:
- Beitragszeiten, als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen oder als beitragsgeminderte Zeiten
- beitragsfreie Zeiten und
- Berücksichtigungszeiten.
Sie wirken sich auf die Wartezeit und die Rentenhöhe aus. Zeiten mit vollwertigen Beiträgen sind Kalendermonate, die nur mit Beiträgen belegt sind und nicht auch noch als Anrechnungszeit, Ersatzzeit oder Zurechnungszeit zählen.
Als beitragsgeminderte Zeiten bezeichnet man Kalendermonate, wenn sie einerseits mit Beiträgen belegt sind, andererseits aber auch eine Anrechnungszeit, Ersatzzeit oder Zurechnungszeit darstellen. Ihr Beitragswert ist in aller Regel nicht vollwertig. Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die ausschließlich mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten belegt sind. In diesen Zeiten werden keine Beiträge entrichtet.