Die Invaliditätsleistung ist der Kern der Unfallversicherung. Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge eines Unfalles dauerhaft bleiben, ändert sich vieles im Leben, auch in finanzieller Hinsicht. Dann hilft die Invaliditätsleistung dem Versicherten auf vielfältige Weise, zum Beispiel in dem sie
- Einkommensverluste auffängt,
- einen notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialausbildung finanziell mitträgt,
- die Beschäftigung einer Pflege- oder Haushaltshilfe ermöglicht
- beim Ausgleich sonstiger Benachteiligungen zur Stelle ist.
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, hat dieser Anspruch auf eine Kapitalleistung.
Die Höhe der Kapitalleistung ist abhängig von der vereinbarten Invaliditätssumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, sowie innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. Damit bei besonders schlimmen Beeinträchtigungen ausreichend Geld vorhanden ist, sollte man die Invaliditätsleistung unbedingt mit einer progressiven Staffel vereinbaren. Zur Wahl stehen hier 225, 400 und 600 %. Das bedeutet, dass sich bei einer Invaliditätsstufe schon ab 25 % die Invaliditätsleistung entsprechend des vereinbarten Prozentsatzes steigert.